Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Lieferungen und Bildungsdienstleistungen der Bildungskanzlei liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Lieferungen und Bildungsdienstleistungen
Lieferungen und Bildungsdienstleistungen werden monatlich oder bei definierten Projekten zum Ende des Projektschritts gegen Abschlagsrechnungen ohne Abzug zahlbar.
Für die Kostenrechnung wird der Manntag in Rechnung gestellt. Der Stundensatz für anfallende Reisezeit beläuft sich auf den halben Stundensatz für Arbeitszeit.
Ein Einsatz beim Kunden wird mit mindestens 4 Stunden abgerechnet. Werden Leistungen auf Kundenwunsch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit erbracht beträgt der Zuschlag 50% auf den Stundensatz. Die betriebliche Arbeitszeit ist von 9-17 Uhr. Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden mit dem 2-fachen der Stundensätze berechnet.
Reisezeit und Reisekosten werden ab Dienstsitz der Bildungskanzlei berechnet. Die Bildungskanzlei ist dabei stets bemüht, Personal abhängig von der Qualifikation so einzuplanen, dass dem Kunden die geringsten Kosten entstehen und zielorientiert gearbeitet wird.
Kilometergeld und Spesen werden nach den steuerlichen zulässigen Pauschlabeträgen abgerechnet, Übernachtungen (Hotel) werden nach tatsächlichem Aufwand gegenüber dem Kunden abgerechnet. Sonstige Reisekosten (Flug, Bahn) werden nach Beleg abgerechnet.
Der Durchführungsort der Lieferungen und Bildungsdienstleistungen wird mit dem Kunden festgelegt.
Ein Rücktritt von den gebuchten Lieferungen und Bildungsdienstleistungen ist nach erfolgtem Auftrag nicht möglich.

3. Besondere, projektbezogene Vertragsvereinbarung
Für ein Projekt werden projektbezogen eine bestimmte Anzahl von Beschäftigungstagen zzgl. Stunden und BT für die Führung von klärenden Gesprächen, Analyse vorhandener Daten, Zusammenstellung projektbezogener Daten, Ausformulierung des Projekts und Präsentation festgelegt und mit dem Kunden abgestimmt, in denen das Projekt bearbeitet und abgeschlossen wird, bzw. ein Verlängerungstermin vereinbart wird. Mit der Beendigung des Projekts endet die jeweilige vertragliche Vereinbarung.

4. Zustandekommen eines Vertrags bzw. eines Projekts
Dem Kunden wird ein gemäßes Angebot unterbreitet, das durch gegenseitige Unterschrift nach vorhergehender gemeinsamen, inhaltlichen Absprachen zustande kommt.

5. Rücktrittsvorbehalt
Die Bildungskanzlei behält sich vor, von Leistungen und Bildungsdienstleistungen zurückzutreten, wenn
• wesentliche Elemente der vertraglichen Vereinbarung seitens des Kunden verletzt werden
• Inhalte installiert werden sollen, die gegen die guten Sitten verstoßen
• Inhalte installiert werden sollen, die sich gegen übliche arbeitsrechtliche Gewohnheiten richten sollen
• die Arbeitsweise der Bildungskanzlei vom Kunden selbst behindert oder gar unmöglich gemacht wird.
Bei Rücktritt von Projekten erhebt die Bildungskanzlei die vollen Kosten, bei längerfristig angelegten Leistungen und Bildungsdienstleistungen werden die anfallenden Manntage sofort in Rechnung gestellt.

6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Ingolstadt

7. Geheimhaltung
Unsere Inhalte und Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch freigegeben. Jede Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt und wir von uns rechtlich verfolgt.

8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Ergebnisse aus Analysen, deren Umsetzung in welcher Form auch immer sind und bleiben Eigentum der Bildungskanzlei. Das Nutzungsrecht dieser Informationen/Ergebnisse wird seitens der Bildungskanzlei ausdrücklich im vertraglichen Rahmen erlaubt.

9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.